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   BSG, 17.10.1986 - 12 RK 36/85   

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https://dejure.org/1986,10169
BSG, 17.10.1986 - 12 RK 36/85 (https://dejure.org/1986,10169)
BSG, Entscheidung vom 17.10.1986 - 12 RK 36/85 (https://dejure.org/1986,10169)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 1986 - 12 RK 36/85 (https://dejure.org/1986,10169)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 15.05.1975 - BT-Drs 7/3640
    Auszug aus BSG, 17.10.1986 - 12 RK 36/85
    Jedoch sollte die Mitgliedschaft erst mit dem Tage der Einschreibung oder Rückmeldung beginnen, wenn sich der Student erst nach dem Semesterbeginn einschrieb oder sich erst dann bei der Hochschule zurückmeldete (BT-Drucks 7/3640, S. 6 zu Nr. 14).
  • LSG Berlin, 11.07.1984 - L 9 KR 3/84
    Auszug aus BSG, 17.10.1986 - 12 RK 36/85
    Unabhängig davon, ob sich die Grundsätze des mißglückten Arbeitsversuchs auf die KVdS übertragen lassen (verneinend LSG Berlin im Urteil vom 11. Juli 1984 - L 9 Kr 3/84 -), sieht sich der Senat jedenfalls außerstande, bei Studenten, die erst nachträglich in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung - als einer nach Ursprung und Zweck auch heute noch grundsätzlich Arbeitnehmern vorbehaltenen - Versicherung einbezogen worden sind, die Mitgliedschaft vor der Einschreibung beginnen zu lassen, der bei Arbeitnehmern der Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung noch am ehesten entspricht.
  • Drs-Bund, 04.09.1974 - BT-Drs 7/2519
    Auszug aus BSG, 17.10.1986 - 12 RK 36/85
    Schon nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden sollte die Mitgliedschaft im Interesse einer klaren Abgrenzung mit der Immatrikulation beginnen, um nur die eingeschriebenen Studierenden in den Schutz der gesetzlichen Pflichtversicherung einzubeziehen (BT-Drucks 7/2519, S. 5 unter Nr. 9 Buchst. b nebst Begründung auf S. 8 zu Nr. 9).
  • BSG, 30.09.1992 - 12 RK 40/91

    Studenten - Begrenzung der Krankenversicherung - Alter - Fachstudienzeit -

    In der Rechtspr ist etwa der Beginn der Versicherungspflicht bei einem Kläger behandelt worden, der als Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika erstmals im Alter von 68 Jahren Student und Mitglied der gesetzlichen KV geworden war (BSG SozR 2200 § 306 Nr. 16), ferner die KVdS eines selbständigen Rechtsanwalts, der sich im Alter von 36 Jahren neben seiner Berufstätigkeit für ein weiteres Studium hatte einschreiben lassen (BSG SozR 3-2200 § 165 Nr. 2).
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